Fortbildungsnachweise


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Der professionelle Umgang mit Berufsrisiken und der richtige Blick für einen adäquaten Versicherungsschutz erfordern Verantwortung und fachliches Know-how, das den immer komplexer werdenden Anforderungen genügt. Mit einem Nachweis über die Teilnahme an unseren Fortbildungsveranstaltungen möchte der DGVH e.V. den fachlichen Standard in der Vermögensschadenhaftpflicht fördern.

Wer einen Fachanwaltstitel führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist der Rechtsanwaltskammer durch Bescheinigungen nachzuweisen. Der DGVH e.V. erstellt nach der persönlichen und erfolgreichen Teilnahme an den von uns angebotenen Fachveranstaltungen einen Fortbildungsnachweis gemäß §15 FAO.

Auch für Versicherungsvermittler und -berater gibt es eine Weiterbildungspflicht. Sinn und Zweck dieser Weiterbildung ist die Aufrechterhaltung der fachlichen und der personalen Kompetenz des Vermittlers. Sie erhalten ebenfalls ein Teilnahmezertifikat als Nachweis für ihre Weiterbildungsverpflichtung.